Der Kirchengemeinderat hält den Stand des Immobilienprozesses (Stand November 2025) in der vorliegenden Tischvorlage fest.
Die erarbeiteten Beschlüsse, Überlegungen und offenen Fragen werden als Empfehlung und Grundlage für die weitere Arbeit an den neuen Kirchengemeinderat übergeben.
Ziel ist es, dass der neue KGR im Jahr 2026 – auf Basis der nun vorliegenden Zwischenbilanz – weiterführende Entscheidungen treffen kann.



