Welche Gebäude gibt es in unserer Kirchengemeinde?
Unsere Kirchengemeinde hat insgesamt 7 Gebäude: 3 Kirchen in Steinach, Oppelsbohm und Hößlinswart; 2 Gemeindehäuser in Steinach und Oppelsbohm; 2 Pfarrhäuser in Oppelsbohm und Hößlinswart.
Warum soll die Gebäudeanzahl reduziert werden?
Wir haben nicht genügend finanzielle Mittel, um all diese Gebäude dauerhaft zu erhalten.
Warum sind nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden?
- Wieviele Gelder aus Kirchensteuermitteln wir erhalten, hängt von der Anzahl der Kirchenmitglieder ab. Diese Anzahl nimmt immer weiter ab- jedes Jahr um fast 50 Personen. Im Jahr 2002 hatten wir noch über 800 Mitglieder mehr. Und dies bedeutet auch: Wir haben mehrere Gebäude und viele Räume für immer weniger Menschen.
- Die Kosten im Bereich Bau, Energie und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
- Die Landeskirche macht die verpflichtende Vorgabe, dass bis 2040 alle kirchlichen Gebäude klimaneutral betrieben werden.
Mit welchen Kosten für alle Gebäude ist bis 2040 zu rechnen?
Eine Architektin hat alle unsere Gebäude unter die Lupe genommen (dies geschieht übrigens zur Zeit mit allen Gebäuden innerhalb unserer Landeskirche). Dabei stellte sich heraus, dass bis 2040 etwa 3,7 Millionen Euro in unsere Gebäude investiert werden müssten.
Welche finanziellen Mittel stehen in der Gebäuderücklage gegenwärtig zur Verfügung?
Etwa 338.000 Euro.
Was passiert, wenn der Immobilienprozess nicht weitergeführt wird?
Dann hätten wir als Kirchengemeinde in einigen Jahren keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr. Außerdem würden die vielen Gebäude so viele finanzielle Mittel binden, dass immer weniger Geld für unsere konkrete Gemeindearbeit, für unsere Gruppen und Kreise vorhanden wäre.
Bei der Gemeindeversammlung am 27. Juni wurden 2 Szenarien vorgestellt. Welche sind das?
Beide Szenarien verbindet, dass aus unseren drei Standorten (Hößlinswart, Steinach, Oppelsbohm) zwei gemacht werden.
Szenario 1: Die Standorte Hößlinswart und Oppelsbohm bleiben erhalten.
Szenario 2: Die Standorte Steinach und Oppelsbohm bleiben erhalten.
Beim Standort Steinach gibt es zwei Gebäude. Bleiben in Szenario 2 beide erhalten?
In Szenario 2 bleibt das Kirchengebäude erhalten, das Gemeindehaus soll aufgegeben werden.
Das Gemeindehaus Steinach beherbergt zur Zeit 6 Gruppen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Warum wird dieses Gebäude dennoch in beiden Szenarien nicht berücksichtigt?
Beim Gemeindehaus in Steinach sind hohe Kosten zu erwarten: ca. 880.000 Euro bis 2040.
Wie kommt es zu dieser hohen Kostenschätzung?
Die Nachtspeicheröfen verursachen schon seit vielen Jahren hohe Stromkosten. Diese Art von Heizungen sind im Gebäudeenergiegesetz 2024 nicht mehr erlaubt – es sei denn, es erfolgt eine grundlegende energetische Sanierung des Hauses. Es braucht daher eine neue Heizungsanlage. Die Sanitäranlagen müssen mittelfristig erneuert werden. Weitere mit erheblichem Aufwand verbundene Maßnahmen: Konstruktion Dach, Hülle Dachhaut, Hülle Fassade, Hülle Fenster.
Ein weiterer Punkt betrifft den Brandschutz im zweiten Stock: Dort ist aktuell nur eine eingeschränkte Nutzung möglich, da ein zweiter Fluchtweg fehlt. Um diese bestehende Nutzungsbeschränkung aufzuheben, müsste ein zusätzlicher Rettungsweg geschaffen werden – was ebenfalls mit erheblichem baulichem Aufwand verbunden ist. Die dafür entstehenden Kosten sind in der bisherigen Investitionsschätzung von 880.000 € noch nicht enthalten.
Aber stattdessen die Steinacher Kirche erhalten – das am wenigsten genutzte Gebäude unserer Kirchengemeinde? Wie kam es zu dieser Idee?
Die Steinacher Kirche ist ein historisches, denkmalgeschütztes Gebäude. Es wird sehr schwierig werden, dieses Gebäude zu veräußern. Zudem gibt es in Deutschland Beispiele, wie alte Kirchen zweckmäßig umgebaut wurden, z.B. auch in eine Jugendkirche mit flexibel abtrennbaren Räumen.
Wo könnten die Gruppen sonst noch unterkommen?
Die Hößlinswarter Kirche mit dem Gruppenraum ist zur Zeit gering ausgelastet. Sie kann durch verschiebbare Wände in 4 Räume geteilt werden. Diese Räume sind bisher aber für eine Jugendarbeit nicht geeignet. Hier müsste erst geprüft werden, wie dies geschehen könnte.
Auch das Oppelsbohmer Gemeindehaus stünde zur Verfügung. Im Untergeschoss gibt es geeignete Räumlichkeiten. Allerdings gibt es zum jetzigen Zeitpunkt am Freitag- und Samstagabend parallel stattfindende Angebote in Oppelsbohm und Steinach. Hier müssten also noch Lösungen gefunden werden.
Möglicherweise könnten auch kommunale Räume angemietet und genutzt werden. Auch dies müsste bei Bedarf noch geklärt werden.
Wird ein Gebäude selbst dann veräußert, wenn es noch keine Perspektive gibt, wo die dortigen Angebote dann in Zukunft stattfinden werden?
Nein, das soll nicht geschehen. Im Dialog mit den Mitarbeitenden der Gruppen hoffen wir, gute Lösungen zu finden.
In den beiden Szenarien sind nur die ehemaligen Kirchengemeinden Steinach und Hößlinswart betroffen? Was ist mit Oppelsbohm?
Bei der Gemeindeversammlung wurden die beiden Pfarrhäuser aus der Diskussion noch ausgeklammert, da diese Thematik im Kirchengemeinderat noch nicht ausreichend diskutiert worden war. Das Hößlinswarter Pfarrhaus ist ein staatliches Pfarrhaus. Das bedeutet: Es gehört dem Land Baden-Württemberg und kann von unserer Kirchengemeinde weder verkauft noch frei vermietet werden. Eine Nutzung ist ausschließlich als Pfarrhaus zulässig. Sollte es dennoch vermietet werden – etwa bei einer längeren Vakanz –, würden die Mieteinnahmen nicht vollständig unserer Kirchengemeinde zugutekommen, sondern jeweils zur Hälfte dem Land (Vermögen und Bau) und der Pfarreistiftung zufallen. Die laufenden Unterhaltskosten trägt jedoch zum größten Teil das Land, was für unsere Kirchengemeinde eine finanzielle Entlastung bedeutet. Anders sieht es beim Pfarrhaus in Oppelsbohm aus. Dieses gehört unserer Kirchengemeinde. Daher könnte es frei vermietet oder verkauft werden. Auch das Grundstück, auf dem sich der Pfarrgarten befindet, könnte verkauft werden. Es ist also denkbar, dass in Zukunft das Hauptpfarramt unserer Gemeinde in Hößlinswart sein könnte.
Auch im Blick auf die historische und denkmalgeschützte Oppelsbohmer Kirche, die ja das größte und teuerste unserer Gebäude ist, ist noch nicht geklärt, ob in die Kirche bis 2040 die geschätzten Kosten von 1 Millionen Euro investiert werden oder ob sich die Maßnahmen auf das absolut Notwendige beschränken – also darauf, die Kirche trocken und stabil zu erhalten.
War die Gemeindeversammlung eigentlich eine Art „Alibiveranstaltung“, nach dem Motto: „Wir informieren zwar die Gemeinde, aber die Entscheidungen stehen sowieso schon fest!“?
Wir bedauern, wenn dieser Eindruck entstanden ist! Der Immobilienprozess war in den vergangenen zwei Jahren ein oft mühsamer Prozess. Jedes Gebäude wurde unter die Lupe genommen. Immer wieder wurden neue Szenarien entwickelt und verworfen. Gelegentlich ging es emotional hoch her, es gab Ärger und Frust. Dann kam es auch vor, dass durch neue Sachinformationen wieder vieles neu durchdacht werden musste. Alles zog sich deutlich länger hin als gedacht.
Ausdrücklich betonen wir: Es ist noch keine Entscheidung gegen ein Gebäude getroffen worden! Im Herbst werden wir in Ruhe prüfen, ob wir schon etwas entscheiden können und wenn ja, was. Oder ob wir nur eine Empfehlung an den Ende November bei der Kirchenwahl neu gewählten Kirchengemeinderat (Einsetzung im Januar) weitergeben.
Es besteht also kein dringender Handlungsbedarf?
Unser Immobilienkonzept soll mittelfristig umgesetzt werden, eine Entscheidung zwingt nicht zum sofortigen Handeln. Dennoch stehen wir auch unter gewissem Druck, denn unsere Landeskirche hat das Projekt „Oikos“ gestartet. Das Ziel: Etwa ein Drittel aller Gebäude unserer Landeskirche sollen aufgegeben werden. Das bedeutet für uns konkret: Der Kirchenbezirk Waiblingen wird unsere Gebäude begutachten und entscheiden, welche Gebäude in Zukunft noch Fördergelder bekommen und welche nicht. Hier wäre es hilfreich, wir könnten dem Kirchenbezirk unser eigenes Konzept vorlegen, damit nicht „über uns“ entschieden wird.
Könnte eine Entscheidung auch revidiert werden?
Ja, sofern neue Aspekte aufgetaucht sind, die zu einer neuen Sachlage führen.
Ist es überhaupt erwünscht, dass Gemeindemitglieder eigene Ideen einbringen?
Alle Rückmeldungen zur Gemeindeversammlung wurden gesammelt, gehört, gelesen und in einer Sondersitzung bedacht. Dies gilt auch für weitere Anfragen und Anregungen. Im Steinacher Gemeindehaus hat bereits ein Treffen mit den Mitarbeitenden der dortigen Gruppen stattgefunden, um sich auszutauschen. Je nach Wunsch und Bedarf soll es weitere solcher Treffen geben.
Warum wird im Kirchengemeinderat das Immobilienthema stets in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten?
Auch wir als Kirchengemeinderat brauchen einen geschützten Rahmen, in dem wir offen sprechen, ringen, Verschiedenes abwägen und bedenken können. Einen Raum, in dem wir Ideen oder Gedanken formulieren können und dürfen, die beim nächsten Mal vielleicht wieder revidiert werden. Denn auch uns geht Vieles unter die Haut. Diese Entscheidung, die Gebäudethemen derzeit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, ist eine Entscheidung auf Zeit – sie kann sich durchaus wieder ändern.
Diese und weitere Details finden Sie auch noch in der nachfolgenden PDF-Datei:
Information zum Immobilienprozess unserer Evangelischen Kirchengemeinde Berglen




